ihr partner für IT-fachkräfte

IT-Personalverleih

Selbst die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt.

Was wir tun

Der Fachkräftemangel in der Schweiz stellt für viele Unternehmen eine grosse Herausforderung dar. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation im nächsten Jahrzehnt weiter verschärfen wird.

Besonders betroffen sind der IT- und Gesundheitssektor, aber auch branchenübergreifende Berufsgruppen wie Baufachkräfte und LKW-Fahrer.

Um dieses Problem zu lösen, bieten wir seit 2014 Rekrutierungs- und Langzeitarbeitskräftevermittlungsdienste für Unternehmen an.

Seit 2014

Wenn Sie mehr Mitarbeiter für die Expansion benötigen oder Ihre Personalressourcen ausgleichen möchten, können wir Ihnen dabei helfen, die richtigen Personen für Ihr Unternehmen zu finden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Personalverleih

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Argumentum Suisse AG und dem Einsatzbetrieb gilt der Ort als
vereinbart, an dem die Argumentum Suisse AG Niederlassung ihren Sitz hat, mit welcher der Verleihvertrag
abgeschlossen worden ist.

Gegenstand

Die Argumentum Suisse AG stellt dem Einsatzbetrieb den im Verleihvertrag bezeichneten Arbeitnehmer auf
befristete oder unbefristete Dauer zur Verfügung.

Arbeitsgesetz

Der Einsatzbetrieb übernimmt die Verpflichtung, den Arbeitnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen
des Arbeitsgesetzes zu beschäftigen. Soweit eine längere Beschäftigungszeit nur mit Bewilligung der zuständigen
Behörde zulässig ist, hat der Einsatzbetrieb eine solche Bewilligung zu erwirken.

Überlassungspflicht

Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht auf oder setzt er die nicht fort, ist Argumentum Suisse AG bemüht, eine
Ersatzkraft zu stellen. Ist dies nicht möglich, wird Argumentum Suisse AG von der Überlassungspflicht befreit.

Geheimhaltung

Die Arbeitnehmer haben sich gegenüber Argumentum Suisse AG vertraglich zur Geheimhaltung aller
Geschäftsangelegenheiten der Einsatzbetriebe verpflichtet.

Vergütung / Zahlungsvereinbarung

Die Höhe der Vergütung, die der Einsatzbetrieb zu zahlen hat, richtet sich ausschliesslich nach den im Verleihvertrag
getroffenen Vereinbarungen, unabhängig von der Vereinbarung zwischen Argumentum Suisse AG und dem
Arbeitnehmer.
Rechnungen von Argumentum Suisse AG sind mit einem Zahlungsziel von 10 Kalendertagen nach
Rechnungszustellung ohne Abzug zu bezahlen. Abrechnungsinterval ist 15 Kalendertage. Befindet sich der
Einsatzbetrieb mit der Bezahlung der Rechnungen von Argumentum Suisse AG in Verzug oder besteht begründeter
Zweifel an dessen Bonität, so ist Argumentum Suisse AG berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und die
Arbeitnehmer sofort abzuziehen.

Haftung

Das von Argumentum Suisse AG zur Verfügung gestellte Personal ist nicht aufgrund eines Werkvertrages oder
Auftrages tätig; der Verleihbetrieb haftet demnach gegenüber der Einsatzfirma auch in keiner Weise für das Ergebnis
der von seinem verliehenen Personal erbrachten Leistung. Der Verleihbetrieb haftet nur für die Auswahl der
verliehenen Arbeitnehmer.

Beanstandungen

Beanstandungen jeglicher Art sind sofort nach Feststellung, spätestens binnen 3 Tagen nach Entstehung des
Umstandes, schriftlich vorzubringen. Beanstandungen, die später eingehen, sind ausgeschlossen.

Übernahme des Arbeitnehmers durch Einsatzbetrieb

Der zur Verfügung gestellte Mitarbeiter darf nach Beendigung des Einsatzes in den Einsatzbetrieb übertreten. Wenn
der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und der Arbeitnehmer weniger als drei Monate nach Ende des
Einsatzes in den Einsatzbetrieb übertritt, steht Argumentum Suisse AG vom Einsatzbetrieb eine Entschädigung zu.

Kündigungsfristen

Eine Kündigung des Einsatzbetriebes ist nur wirksam, wenn sie gegenüber Argumentum Suisse AG ausgesprochen
wird, sie ist unwirksam, wenn nur der Arbeitnehmer darüber informiert wird. Bei befristeten Einsätzen ist der Auftrag
ohne Kündigung beendet, wenn die vereinbarte Vertragsdauer abgelaufen ist. Bei unbefristeten Einsätzen kann der
Verleihvertrag von beiden Seiten unter Einhaltung folgender Kündigungsfristen gekündigt werden: während eines
ununterbrochenen Einsatzes – 20 Arbeitstage.

Datenschutz

Argumentum Suisse AG weist darauf hin, dass alle notwendigen Daten EDV-mässig erfasst und nur an gesetzliche
Auskunftsberechtigte weitergegeben werden dürfen. Die Art. 18 Abs. 3 AVG und Art. 47 AVV werden berücksichtigt
und eingehalten.

Try & Hire

Das Temporäre Personal kann nach 6 Monaten (nach 1040 geleisteten Arbeitsstunden) ohne zusätzliche Kosten
übernommen werden.

Allgemeine Vereinbarungen

Mündliche Abmachungen, Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Form durch Argumentum Suisse AG.

Services

Rekrutierungsdienstleistungen

Wir finden Mitarbeiter für Ihr Unternehmen nach Ihren Vorgaben.
In welchem Land rekrutiert wird, hängt von der Branche, der Funktion, den Anforderungen und dem Standort des Unternehmens in der Schweiz ab.
Das bilaterale Abkommen mit der EU erleichtert die Einwanderung aus EU-Ländern – weshalb die meisten ausländischen Arbeitnehmer aus unseren Nachbarländern rekrutiert werden.

Mitarbeitervermietung

Die langfristige Vermietung von Mitarbeitern funktioniert genauso wie die Beschäftigung eines eigenen Mitarbeiters mit der Garantie, den Mitarbeiter im Falle von Krankheit, Urlaub oder Kündigung zu ersetzen, und ohne langfristige soziale Verpflichtungen einzugehen.
Wenn Sie dies wünschen, können Sie jederzeit und kurzfristig Leiharbeitnehmer in Ihrem Unternehmen beschäftigen.
Auf diese Weise ist Ihr Arbeitsplatz stets gefüllt und Ihr Unternehmen läuft mit maximaler Effizienz.

Ansprechpartner

MATTHIAS LENKAS

HR Projektleiter

079 425 20 20

Kontakt

Standort

St.Leonhard-Strasse 39
9000 St.Gallen

Telefon

079 425 20 20