Seit 2014
Wenn Sie mehr Mitarbeiter für die Expansion benötigen oder Ihre Personalressourcen ausgleichen möchten, können wir Ihnen dabei helfen, die richtigen Personen für Ihr Unternehmen zu finden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Personalverleih
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Argumentum Suisse AG und dem Einsatzbetrieb gilt der Ort als
vereinbart, an dem die Argumentum Suisse AG Niederlassung ihren Sitz hat, mit welcher der Verleihvertrag
abgeschlossen worden ist.
Gegenstand
Die Argumentum Suisse AG stellt dem Einsatzbetrieb den im Verleihvertrag bezeichneten Arbeitnehmer auf
befristete oder unbefristete Dauer zur Verfügung.
Arbeitsgesetz
Der Einsatzbetrieb übernimmt die Verpflichtung, den Arbeitnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen
des Arbeitsgesetzes zu beschäftigen. Soweit eine längere Beschäftigungszeit nur mit Bewilligung der zuständigen
Behörde zulässig ist, hat der Einsatzbetrieb eine solche Bewilligung zu erwirken.
Überlassungspflicht
Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht auf oder setzt er die nicht fort, ist Argumentum Suisse AG bemüht, eine
Ersatzkraft zu stellen. Ist dies nicht möglich, wird Argumentum Suisse AG von der Überlassungspflicht befreit.
Geheimhaltung
Die Arbeitnehmer haben sich gegenüber Argumentum Suisse AG vertraglich zur Geheimhaltung aller
Geschäftsangelegenheiten der Einsatzbetriebe verpflichtet.
Vergütung / Zahlungsvereinbarung
Die Höhe der Vergütung, die der Einsatzbetrieb zu zahlen hat, richtet sich ausschliesslich nach den im Verleihvertrag
getroffenen Vereinbarungen, unabhängig von der Vereinbarung zwischen Argumentum Suisse AG und dem
Arbeitnehmer.
Rechnungen von Argumentum Suisse AG sind mit einem Zahlungsziel von 10 Kalendertagen nach
Rechnungszustellung ohne Abzug zu bezahlen. Abrechnungsinterval ist 15 Kalendertage. Befindet sich der
Einsatzbetrieb mit der Bezahlung der Rechnungen von Argumentum Suisse AG in Verzug oder besteht begründeter
Zweifel an dessen Bonität, so ist Argumentum Suisse AG berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und die
Arbeitnehmer sofort abzuziehen.
Haftung
Das von Argumentum Suisse AG zur Verfügung gestellte Personal ist nicht aufgrund eines Werkvertrages oder
Auftrages tätig; der Verleihbetrieb haftet demnach gegenüber der Einsatzfirma auch in keiner Weise für das Ergebnis
der von seinem verliehenen Personal erbrachten Leistung. Der Verleihbetrieb haftet nur für die Auswahl der
verliehenen Arbeitnehmer.
Beanstandungen
Beanstandungen jeglicher Art sind sofort nach Feststellung, spätestens binnen 3 Tagen nach Entstehung des
Umstandes, schriftlich vorzubringen. Beanstandungen, die später eingehen, sind ausgeschlossen.
Übernahme des Arbeitnehmers durch Einsatzbetrieb
Der zur Verfügung gestellte Mitarbeiter darf nach Beendigung des Einsatzes in den Einsatzbetrieb übertreten. Wenn
der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und der Arbeitnehmer weniger als drei Monate nach Ende des
Einsatzes in den Einsatzbetrieb übertritt, steht Argumentum Suisse AG vom Einsatzbetrieb eine Entschädigung zu.
Kündigungsfristen
Eine Kündigung des Einsatzbetriebes ist nur wirksam, wenn sie gegenüber Argumentum Suisse AG ausgesprochen
wird, sie ist unwirksam, wenn nur der Arbeitnehmer darüber informiert wird. Bei befristeten Einsätzen ist der Auftrag
ohne Kündigung beendet, wenn die vereinbarte Vertragsdauer abgelaufen ist. Bei unbefristeten Einsätzen kann der
Verleihvertrag von beiden Seiten unter Einhaltung folgender Kündigungsfristen gekündigt werden: während eines
ununterbrochenen Einsatzes – 20 Arbeitstage.
Datenschutz
Argumentum Suisse AG weist darauf hin, dass alle notwendigen Daten EDV-mässig erfasst und nur an gesetzliche
Auskunftsberechtigte weitergegeben werden dürfen. Die Art. 18 Abs. 3 AVG und Art. 47 AVV werden berücksichtigt
und eingehalten.
Try & Hire
Das Temporäre Personal kann nach 6 Monaten (nach 1040 geleisteten Arbeitsstunden) ohne zusätzliche Kosten
übernommen werden.
Allgemeine Vereinbarungen
Mündliche Abmachungen, Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Form durch Argumentum Suisse AG.
Ansprechpartner

MATTHIAS LENKAS
HR Projektleiter
Unser Netzwerk umfasst Spezialisten:innen aus über 30 IT-Berufsfeldern. In welchem Fachgebiet suchen Sie Unterstützung?
argumentum Suisse AG
St.Leonhard-Strasse 39
9000 St. Gallen
T: 079 425 20 20
E: [email protected]